Private Tipprunden und Glücksspielgesetze

Was ist ein Glücksspiel?

Gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ist ein Glücksspiel definiert als ein Spiel, bei dem ein Entgelt für die Chance auf einen Gewinn verlangt wird. In Tipprunden mit Freunden oder Kollegen wird oft ein kleiner Betrag eingesetzt, um einen Gewinnpool zu bilden. Dies kann als Glücksspiel betrachtet werden.

Private vs. Öffentliche Tipprunden

Wenn eine private Tipprunde öffentlich wird und eine breite Teilnahmemöglichkeit bietet, könnte dies als öffentliches Glücksspiel angesehen werden. Die Teilnahme an öffentlichem Glücksspiel kann in einigen Fällen mit bis zu 2 Jahren Gefängnis bestraft werden.

Rechtliche Einschätzung

Ein Rechtsanwalt gibt Entwarnung für private Tipprunden, solange keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Spiele in geschlossenen Gruppen können ebenfalls als Glücksspiel betrachtet werden, wenn Gewinnstreben im Vordergrund steht.

Wettschulden und Ehrenschulden

Gewinne aus privaten Tipprunden sind gemäß § 762 BGB nicht einklagbar. Es gilt die Regel, dass Wettschulden Ehrenschulden sind. Im Gegensatz zu regulierten Glücksspielen gibt es keine Spieler schutzmaßnahmen für private Tipprunden.